Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung V 2.2 vom 23.01.2026
der Scoutello GmbH
Scoutello GmbH, Osakaallee 2, 20457 Hamburg („Scoutello")
Teil A – Allgemeine Bestimmungen für alle Nutzer
§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge, Änderungen
(1) Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen Scoutello und allen Nutzern der von Scoutello betriebenen digitalen Plattformdienste („Plattform"), unabhängig davon, ob der Zugriff über eine WebApp, einen Browser, mobile Endgeräte oder sonstige Zugriffskanäle erfolgt.
(2) Nutzer im Sinne dieser AGB sind Endnutzer (Konsumenten/Teilnehmer) sowie Partner (Anbieter/Betreiber). Soweit Bestimmungen ausschließlich für Partner gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Scoutello ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Scoutello ist berechtigt, diese AGB aus sachlichem Grund zu ändern, insbesondere bei (i) Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, (ii) Anpassungen der Plattform, (iii) Einführung neuer Module oder (iv) Sicherheitsanforderungen. Änderungen werden in Textform mitgeteilt. Für Partner gelten Änderungen als angenommen, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen widersprochen wird und Scoutello hierauf in der Mitteilung hinweist; bei wesentlichen Änderungen steht dem Partner ein Sonderkündigungsrecht zu. Für Endnutzer gelten Änderungen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, soweit kein gesondertes Vertragsverhältnis entgegensteht.
§ 2 Begriffsbestimmungen, Nutzertypen, Rollen
(1) „Content" bezeichnet sämtliche digitalen Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Audio, Video, POIs, Routen, Empfehlungen, Eventdaten, Tickets, Chatbeiträge, Umfragen, Abstimmungen, Metadaten).
(2) „WebApp" ist die für einen Partner konfigurierte browserbasierte Instanz der Plattform.
(3) „Tour" ist ein als in sich geschlossene Erlebnis- oder Führungseinheit gestalteter Content-Typ, ggf. standortbasiert.
(4) „Event" ist eine Veranstaltung/Veranstaltungsreihe mit digitalen Funktionen (z. B. Einladungsmanagement, Agenda, Lageplan, Ticketing, Check-in, Interaktionen).
(5) „Empfehlungen" sind Hinweise auf Orte, Angebote oder Dienstleistungen; sie können von Partnern, Scoutello oder Dritten stammen.
(6) „Drittplattformen" sind nicht von Scoutello betriebene Kanäle (z. B. GetYourGuide, soziale Netzwerke, Buchungsportale).
(7) „Nutzerrollen": Die Plattform kann rollenbasiert betrieben werden (z. B. Organisationsinhaber, Admin, Redakteur, Moderator, Host, Mitarbeiter, Teilnehmer, anonymer Nutzer). Rechte und Sichtbarkeiten richten sich nach Rolle und Konfiguration.
§ 3 Leistungsgegenstand, Plattformcharakter, kein Erfolg geschuldet
(1) Scoutello betreibt eine cloudbasierte Plattform zur Erstellung, Veröffentlichung, Darstellung, Distribution, Interaktion und Monetarisierung von Content. Die Plattform ist modular; einzelne Funktionen können je nach Tarif, Lizenz, Konfiguration oder technischer Verfügbarkeit variieren.
(2) Scoutello schuldet die Bereitstellung der Plattform nach dem Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, Reichweite, Buchungszahlen oder Umsätze.
(3) Scoutello darf die Plattform weiterentwickeln, Module hinzufügen, ändern oder einstellen, sofern der wesentliche Vertragszweck gewahrt bleibt und berechtigte Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigt werden.
§ 4 Vertragsschluss, Registrierung, Konten
(1) Endnutzer können öffentlich zugänglichen Content grundsätzlich ohne Registrierung nutzen. Für bestimmte Funktionen (z. B. Ticketing, Networking, Chat, Event-Check-in, Favoriten, Profilfunktionen) kann eine Registrierung erforderlich sein.
(2) Partner schließen einen Partnervertrag durch Registrierung, Auswahl eines Lizenzmodells und Bestätigung der AGB sowie – soweit erforderlich – Abschluss ergänzender Vereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitung, gesonderte Leistungsbeschreibung).
(3) Zugangsdaten sind geheim zu halten; eine Weitergabe ist unzulässig. Nutzer haben Scoutello unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht einer unbefugten Nutzung besteht.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Scoutello strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Ein bestimmtes SLA ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Wartungsfenster sowie kurzfristige Unterbrechungen zur Störungsbeseitigung sind zulässig. Scoutello wird Wartungen nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführen.
(3) Supportleistungen, Reaktionszeiten und Kommunikationskanäle richten sich nach dem gewählten Lizenzmodell bzw. einer gesonderten Supportvereinbarung.
§ 6 Technische Voraussetzungen, Systemgrenzen
(1) Die Nutzung setzt eine geeignete Hard-/Software sowie Internetverbindung voraus. Scoutello schuldet keine Kompatibilität mit veralteten Browsern/Endgeräten.
(2) Leistungsgrenzen (z. B. Speicher, Nutzeranzahl, Versandvolumen, KI-Kontingente, Live-Übersetzungskontingente) können tarifabhängig sein und werden im jeweiligen Lizenzmodell ausgewiesen.
Teil B – KI-Funktionen, Geräteberechtigungen, Interaktionen
§ 7 KI-gestützte Funktionen, Hinweise zur Zuverlässigkeit
(1) Die Plattform kann KI-Funktionen bereitstellen, insbesondere:
- a) KI-Chat/Assistent (Q&A, Zusammenfassungen, Informationsausgabe),
- b) Übersetzungen (inkl. Live-Übersetzung),
- c) Text-to-Speech (KI-generiertes Audio),
- d) automatisierte Inhaltsanalyse/Moderation,
- e) kamerabasierte Erkennung/Analyse (z. B. Objekterkennung, QR-Erkennung, Kontextfunktionen).
(2) KI-Ausgaben erfolgen automatisiert und können fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein. KI-Ausgaben stellen keine verbindliche Auskunft, Zusage, Empfehlung, medizinische oder rechtliche Beratung dar.
(3) Maßgeblich bleibt grundsätzlich der Original-Content des Partners bzw. die von Scoutello bereitgestellten offiziellen Informationen. Bei Abweichungen zwischen KI-Ausgabe und Original-Content hat der Original-Content Vorrang.
(4) Scoutello ist berechtigt, KI-Funktionen zu ändern, zu begrenzen oder zu deaktivieren, insbesondere zur Missbrauchsvermeidung, Kostensicherung oder aus rechtlichen Gründen.
§ 8 Live-Übersetzungen und Echtzeit-Interaktionen (inkl. Abrechnung Zusatzkosten)
(1) Scoutello stellt eine Live-Übersetzungs- und Interaktionsfunktion bereit, mit der Inhalte (z. B. Touren, Bühnenformate, Events) live präsentiert und in andere Sprachen übertragen werden können; die Funktion kann externe Audioquellen einbinden.
(2) Teilnehmer können Rückfragen stellen, die automatisiert übersetzt und an Guide/Moderator übermittelt werden. Scoutello übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Übersetzungen; maßgeblich ist stets die Originalsprache.
(3) Der Partner stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an externen Audioquellen und Inhalten verfügt, und stellt Scoutello insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Für Live-Übersetzungs- und Echtzeit-Interaktionsfunktionen können zusätzliche, insbesondere nutzungsabhängige Kosten anfallen (z. B. nach Zeit, Teilnehmerzahl, Kontingent oder Verbrauch).
(5) Die jeweils anfallenden Zusatzkosten werden dem Partner bei Aktivierung des Moduls/der Funktion transparent angezeigt und gelten mit Aktivierung als vereinbart.
(6) Die Abrechnung der Zusatzkosten erfolgt – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – zusammen mit den monatlichen Lizenzgebühren (z. B. gesammelt in einer Rechnung/Belastung über das hinterlegte Zahlungsmittel).
§ 9 Geräteberechtigungen, Standortdaten, Push
(1) Bestimmte Funktionen erfordern Gerätezugriffe (Kamera, Mikrofon, Standort, Benachrichtigungen). Diese werden vom Betriebssystem abgefragt und können dort verwaltet werden.
(2) Standortdaten können insbesondere für Outdoor-Touren, Navigation/POIs, standortbezogene Inhalte oder Sicherheitsfunktionen verarbeitet werden. Soweit Standortdaten verarbeitet werden, erfolgt dies nur soweit erforderlich für die jeweilige Funktion.
(3) Push-Benachrichtigungen können für Hinweise zu Events, Ticketing, Interaktionen, Systemmeldungen oder relevante Plattformupdates eingesetzt werden. Push kann in den Geräteeinstellungen deaktiviert werden.
Teil C – Content, Rechte, Moderation, Nutzungsregeln
§ 10 Content-Prüfung, Moderation, Sperren
(1) Von Nutzern eingestellter Content kann automatisiert (u. a. KI-gestützt) und/oder manuell auf Rechts- und Richtlinienkonformität geprüft werden.
(2) Scoutello ist berechtigt, Content abzulehnen, zu sperren, zu entfernen oder die Sichtbarkeit einzuschränken, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen Recht, diese AGB oder Plattformrichtlinien bestehen.
(3) Scoutello ist berechtigt, Konten zu sperren, Funktionen einzuschränken oder den Zugang vorübergehend zu deaktivieren, wenn (i) Sicherheitsrisiken, (ii) Missbrauch, (iii) Zahlungsverzug oder (iv) erhebliche Vertragsverstöße vorliegen.
§ 11 Verbotene Nutzungen
Unzulässig sind insbesondere:
- (1) rechtswidrige Inhalte (u. a. beleidigend, verleumderisch, volksverhetzend, jugendgefährdend),
- (2) Verletzungen von Rechten Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte),
- (3) Spam, automatisierte Massenaktionen, Scraping ohne Berechtigung, Umgehung von Schutzmaßnahmen,
- (4) das Hochladen schädlicher Software, das Stören/Überlasten der Plattform,
- (5) missbräuchliche Nutzung von KI-Funktionen (z. B. zur Generierung rechtswidriger Inhalte).
§ 12 Nutzungsrechte Endnutzer
(1) Endnutzer erhalten eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur persönlichen Nutzung von freigeschaltetem Content.
(2) Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung sind untersagt, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt.
§ 13 Partner-Content: Rechtegarantien, Lizenz an Scoutello
(1) Rechte am Partner-Content verbleiben beim Partner.
(2) Der Partner garantiert, alle erforderlichen Rechte für Upload, Veröffentlichung, Übersetzung, KI-Bearbeitung, Audio-Generierung, Bewerbung und Vermarktung über die Plattform zu besitzen.
(3) Der Partner räumt Scoutello ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites Nutzungsrecht am Partner-Content ein, beschränkt auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses zuzüglich angemessener Abwicklungsfrist, zum Zweck des Betriebs, der Darstellung, technischen Verarbeitung (inkl. Übersetzung/KI-Bearbeitung/TTS), Bewerbung und Vermarktung der Plattform.
(4) Eine eigenständige kommerzielle Verwertung von Partner-Content außerhalb des Vertragszwecks ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart (z. B. im Rahmen der Plattformvermarktung nach Teil D).
(5) Der Partner stellt Scoutello von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch Partner-Content beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
Teil D – WebApps, Events, Teilnehmerdaten, Interaktionen
§ 14 WebApps, öffentliche Einbindung
(1) Partner können WebApps konfigurieren und Inhalte/Module aktivieren.
(2) Eine als „öffentlich" gekennzeichnete WebApp darf von anderen Partnern kostenfrei in deren WebApps eingebunden werden. Ohne Freigabe ist eine Einbindung ausgeschlossen.
(3) Partner sind für die in ihrer WebApp veröffentlichten Inhalte und die rechtliche Zulässigkeit (insb. Impressumspflichten, ggf. Einwilligungen bei Medieninhalten) verantwortlich.
§ 15 Events: Einladungen, Teilnehmerlisten, Networking
(1) Das Event-Modul kann u. a. Einladungsmanagement, Teilnehmerlisten, Check-in, Agenda, Lageplan, Chat, Umfragen, Abstimmungen, Q&A, Verlosungen/Spiele und Networking umfassen.
(2) Soweit Teilnehmerdaten innerhalb eines Events sichtbar gemacht werden (z. B. Teilnehmerliste, Profile, Networking), richtet sich Umfang und Sichtbarkeit nach der Konfiguration durch den Partner und den jeweiligen Einstellungen/Einwilligungen der Teilnehmer. Scoutello stellt hierfür technische Optionen bereit; der Partner ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit seiner Konfiguration verantwortlich.
(3) Inhalte in Event-Chats, Q&A, Wall oder Networking-Bereichen werden von den Nutzern eigenverantwortlich eingestellt. Scoutello kann Moderationstools bereitstellen; eine Vorabprüfung findet grundsätzlich nicht statt.
(4) Scoutello ist berechtigt, eventbezogene Kommunikationsräume bei Missbrauch zu schließen oder Funktionen einzuschränken.
Teil E – CRM-/E-Mail-Funktionen, Newsletter, Tracking
§ 16 CRM-Funktionen, Kontaktverwaltung, Rollen
(1) Soweit die Plattform CRM-Funktionen bereitstellt (z. B. Kontakte, Unternehmen, Verbindungen, Aufgaben, Protokolle, Projekte, Mailinglisten), ist der Partner für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (insb. Erhebungsgrundlage, Informationspflichten, Einwilligungen) verantwortlich.
(2) Scoutello stellt technische Mittel zur rollenbasierten Zugriffskontrolle bereit. Der Partner ist verpflichtet, Rollen/Benutzer so zu verwalten, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten.
§ 17 E-Mail-Versand, Newsletter, Tracking
(1) Die Plattform kann E-Mails im Auftrag des Partners versenden (z. B. Event-Einladungen, Ticket-Bestätigungen, Service-Mails, Newsletter – sofern aktiviert).
(2) Der Partner ist allein dafür verantwortlich, dass ein zulässiger Rechtsgrund für den Versand besteht (z. B. Vertragsdurchführung, berechtigtes Interesse, Einwilligung) und dass Pflichtangaben/ Abmeldemöglichkeiten (bei Newslettern) rechtmäßig umgesetzt werden.
(3) Soweit E-Mail-Tracking (z. B. Öffnungs-/Klickstatistiken) angeboten wird, ist der Partner verpflichtet, etwaig erforderliche Einwilligungen einzuholen und Informationen bereitzustellen. Scoutello kann Tracking standardmäßig deaktivieren oder konfigurierbar machen.
(4) Scoutello schuldet keine Zustellgarantie, da Zustellung u. a. von Empfängerservern, Spamfiltern und Drittanbietern abhängt.
Teil F – Vermarktung, Empfehlungen, Provisionen, Scoutello-Kachel
§ 18 Touren-Vermarktung, Distribution, Drittplattformen
(1) Partner können Touren erstellen und als öffentlich kennzeichnen. Nur öffentlich gekennzeichnete Touren dürfen von Scoutello aktiv innerhalb der Plattform vermarktet, in anderen WebApps angezeigt oder über Drittplattformen beworben werden.
(2) Vermarktung über Drittplattformen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Entscheidung des Partners; der Partner wählt Kanäle, Scoutello setzt die Vermarktung technisch/operativ um.
(3) Für Drittplattformvermarktung können zusätzliche Provisionen/Entgelte anfallen. Die jeweils gültigen Sätze und Preise werden im Vermarktungsbereich angezeigt und gelten als verbindlich.
§ 19 Empfehlungen (Partner/Scoutello/Dritte) und Werbekennzeichnung
(1) Partner können Empfehlungen in Touren und WebApps integrieren.
(2) Empfehlungen werden als solche kenntlich gemacht; Partner-Empfehlungen können visuell hervorgehoben werden.
(3) Aktiviert ein Partner das Empfehlungsmodul oder erstellt er eine Tour, können innerhalb seiner WebApp/Tour zusätzlich auch Empfehlungen anderer Partner sowie von Scoutello gewonnene Empfehlungen angezeigt werden. Diese zusätzlichen Empfehlungen sind als externe bzw. Scoutello-Empfehlungen kenntlich gemacht und können werbliche Elemente enthalten. Eine Deaktivierung kann tarif-/konfigurationsabhängig sein; soweit keine Deaktivierungsoption vorgesehen ist, besteht kein Anspruch hierauf.
§ 20 Kommerzielle Empfehlungen & Scoutello-Kachel (inkl. E-Mail-Einladungen)
(1) Scoutello ist berechtigt, innerhalb von Touren sowie auf der Scoutello-Startseite (Home) kommerzielle Empfehlungen und Hinweise auf Angebote einzublenden. Diese Empfehlungen können Leistungen, Touren oder sonstige Angebote von Scoutello oder von Dritten betreffen.
(2) Der Betreiber einer WebApp hat ab einem monatlichen Entgelt von 250 € optional die Möglichkeit, die sogenannte Scoutello-Kachel innerhalb der WebApp auszublenden. Diese Kachel verweist standardmäßig auf die Scoutello-Homepage mit Informationen und Angeboten zu Touren und weiteren Leistungen von Scoutello.
(3) Das Ausblenden der Scoutello-Kachel gilt in diesem Fall ebenfalls für Einladungen zu Veranstaltungen, die per E-Mail über Scoutello versendet werden.
(4) Unberührt bleiben sonstige werbliche Einblendungen/Empfehlungen nach Maßgabe dieser AGB, soweit sie als solche gekennzeichnet sind und der jeweilige Tarif keine abweichende Regelung vorsieht.
Teil G – Zahlungsabwicklung, Umsatzbeteiligung, Preise
§ 21 Zahlungsabwicklung über Zahlungsdienstleister
(1) Bietet ein Partner kostenpflichtigen Content/Services an, richtet er ein Konto beim von Scoutello eingesetzten Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) ein und durchläuft erforderliche KYC-Prozesse.
(2) Zahlungen und Auszahlungen erfolgen ausschließlich über den Zahlungsdienstleister. Scoutello ist weder Zahlungsdienstleister noch Inkassostelle.
(3) Chargebacks/Rückbelastungen, Betrugsprävention und Auszahlungslogiken richten sich auch nach den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
§ 22 Umsatzbeteiligung, Provisionen, Abrechnung
(1) Für über die Plattform vermarktete/buchbare Leistungen können Umsatzbeteiligungen und Provisionen gelten.
(2) Soweit ein Partneranteil (z. B. „70% für den Guide") ausgewiesen wird, gilt der im jeweiligen Vermarktungsbereich bzw. in der Preisliste ausgewiesene Prozentsatz als verbindlich. Abweichungen (z. B. je Kanal, Kampagne, Produkt) sind zulässig, sofern transparent ausgewiesen.
(3) Provisionen und Zusatzentgelte (z. B. Drittplattformen, Sondermodule, Kontingentüberschreitungen) werden nach den bei Buchung/ Aktivierung angezeigten Preisen abgerechnet.
§ 23 Preise, Lizenzmodelle, Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung der Plattform durch Partner erfolgt auf Grundlage der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Modulaktivierung geltenden Preis-, Tarif- und Provisionsmodelle, die auf der offiziellen Website von Scoutello unter https://scoutello.com/lizenzen veröffentlicht sind. Diese Preisangaben sind verbindlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(2) Abhängig vom gewählten Lizenzmodell können monatliche Grundgebühren, umsatzabhängige Provisionen, nutzungsabhängige Zusatzkosten sowie Entgelte für Sondermodule oder externe Vermarktung anfallen.
(3) Umsatzbeteiligungen (z. B. prozentuale Beteiligungen zugunsten des Partners) ergeben sich aus der jeweils im Vermarktungsbereich oder in der Preisliste ausgewiesenen Regelung und können je nach Produkt, Kanal oder Kampagne variieren.
(4) Zusatzkosten, insbesondere für Live-Übersetzungen, KI-Funktionen, externe Vermarktung oder Kontingentüberschreitungen, werden dem Partner vor Aktivierung der jeweiligen Funktion transparent angezeigt und gelten mit Aktivierung als vereinbart.
(5) Die Abrechnung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – gemeinsam mit den monatlichen Lizenzgebühren über das jeweils hinterlegte Zahlungsmittel.
(6) Abweichende Preisvereinbarungen, Rabatte oder Sonderkonditionen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Teil H – Laufzeit, Kündigung, Folgen der Beendigung
§ 24 Laufzeit, Kündigung
(1) Endnutzer können die Nutzung jederzeit beenden.
(2) Partner können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schweren Verstößen gegen diese AGB, wiederholtem Missbrauch, erheblichen Rechtsverletzungen, Zahlungsverzug oder Sicherheitsgefährdungen.
§ 25 Daten und Inhalte nach Vertragsende
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang deaktiviert.
(2) Partner-Content wird grundsätzlich entfernt. Eine Speicherung in Backups/Protokollen kann aus technischen Gründen noch für begrenzte Zeit erfolgen und wird turnusgemäß gelöscht/überschrieben.
(3) Personenbezogene Daten werden nach Beendigung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. Nachweis in Streitfällen) erforderlich ist.
Teil I – Haftung, Gewährleistung, Freistellung
§ 26 Haftung von Scoutello
(1) Scoutello haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Scoutello nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Content von Partnern, Endnutzern oder Dritten übernimmt Scoutello keine Verantwortung; dies gilt auch für Empfehlungen, Bewertungen oder verlinkte Inhalte.
(4) Für KI-Ausgaben, automatisierte Übersetzungen und Echtzeit-Übertragungen wird keine Haftung übernommen; maßgeblich ist stets die Originalsprache bzw. der Original-Content.
§ 27 Freistellung
Partner stellen Scoutello von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer behaupteten Rechtsverletzung durch Partner-Content, Partner-Konfigurationen (z. B. Teilnehmerlisten/Networking-Sichtbarkeit) oder Partnerkommunikation (z. B. E-Mail-Versand/Newsletter) beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Teil J – Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Drittanbieter
§ 28 Datenschutz (Grundsatz)
(1) Scoutello verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit DSGVO und BDSG.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Plattform.
(3) Externer Datenschutzbeauftragter: Arne Platzbecker, HABEWI GmbH & Co. KG, Großer Schippsee 36, 21073 Hamburg.
§ 29 Auftragsverarbeitung, Rollenverteilung Partner/Scoutello
(1) Soweit Scoutello personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet (z. B. Event-Teilnehmerdaten, CRM-Daten, Versandlisten), handelt Scoutello als Auftragsverarbeiter; der Partner ist Verantwortlicher. In diesem Fall ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) maßgeblich.
(2) Der Partner ist verantwortlich für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Einwilligungen, soweit die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich erfolgt.
§ 30 Einsatz von Unterauftragnehmern und KI-Drittanbietern
(1) Scoutello kann zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen (z. B. Hosting, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Infrastruktur, KI-Anbieter).
(2) Soweit für KI-Funktionen Inhalte verarbeitet werden (z. B. für Übersetzung, TTS, Chat), können Inhalte temporär an entsprechende Dienstleister übermittelt werden, soweit dies technisch erforderlich ist. Scoutello stellt sicher, dass dies auf einer datenschutzrechtlichen Grundlage erfolgt (insb. AVV/Standardvertragsklauseln, sofern erforderlich).
Teil K – Widerruf für Verbraucher (Endnutzer)
§ 31 Widerrufsrecht
(1) Sofern Endnutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und entgeltlichen digitalen Content erwerben, steht ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Endnutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
(3) Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Plattform abrufbaren Widerrufsbelehrung.
Teil L – Leistungsstörungen, Mängelrechte, SaaS-Gewährleistung
§ 32 Leistungsstörungen, Mängelanzeige
(1) Ein Sachmangel der Plattform liegt vor, wenn die Plattform erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und dadurch ihre vertragsgemäße Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist.
(2) Unerhebliche Abweichungen, insbesondere optische Abweichungen, temporäre Einschränkungen einzelner Module, Performance-Schwankungen oder KI-bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(3) Der Partner hat Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform unter möglichst genauer Beschreibung anzuzeigen.
(4) Unterlässt der Partner eine ordnungsgemäße Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.
§ 33 Mängelbeseitigung, Nacherfüllung
(1) Scoutello ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Fehlerumgehung („Workaround") oder Funktionsanpassung zu beseitigen.
(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Mängelbeseitigung besteht nicht.
(3) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Partner eine angemessene Minderung verlangen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
Teil M – Support, Service Levels, Eskalation
§ 34 Supportleistungen
(1) Scoutello stellt Supportleistungen im Rahmen des jeweils gebuchten Lizenzmodells bereit.
(2) Umfang, Kommunikationskanäle, Reaktionszeiten und Priorisierung können tarifabhängig variieren.
(3) Support umfasst keine Schulung, individuelle Konfiguration oder inhaltliche Pflege, sofern nicht gesondert vereinbart.
§ 35 Kein garantiertes SLA ohne Vereinbarung
(1) Ein verbindliches Service-Level-Agreement (SLA) besteht nur, sofern dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Ohne SLA schuldet Scoutello keine Mindestverfügbarkeit, sondern eine Bereitstellung nach dem Stand der Technik.
Teil N – Sicherheit, Zugangsschutz, Systemintegrität
§ 36 Sicherheitsmaßnahmen und Nutzerpflichten
(1) Scoutello setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Plattform ein.
(2) Nutzer sind verpflichtet:
- sichere Passwörter zu verwenden,
- Zugangsdaten nicht weiterzugeben,
- organisatorische Rollen sachgerecht zu vergeben,
- verdächtige Aktivitäten unverzüglich zu melden.
(3) Scoutello ist berechtigt, bei Sicherheitsvorfällen Zugänge temporär zu sperren.
§ 37 Protokollierung und Missbrauchserkennung
(1) Scoutello ist berechtigt, Zugriffe, Änderungen und Systemereignisse zu protokollieren, soweit dies zur Sicherheit, Fehleranalyse oder Missbrauchsvermeidung erforderlich ist.
(2) Protokolle können im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert werden.
Teil O – Datenexport, Portabilität, Backups
§ 38 Datenexport und Portabilität
(1) Der Partner kann während der Vertragslaufzeit verfügbare Exportfunktionen nutzen, sofern diese vorgesehen sind.
(2) Ein Anspruch auf individuelle Datenaufbereitung, Sonderformate oder Migration besteht nicht.
(3) Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf fortgesetzten Zugriff oder Datenexport, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart.
§ 39 Backups und Wiederherstellung
(1) Scoutello erstellt systemseitige Backups nach eigenem Ermessen.
(2) Backups dienen der Systemsicherheit und nicht der individuellen Datenwiederherstellung für einzelne Partner.
(3) Ein Anspruch auf Wiederherstellung bestimmter Datenstände besteht nicht.
Teil P – Ticketing, Buchungen, Rückabwicklung
§ 40 Ticketing-Funktionen
(1) Scoutello stellt technische Funktionen für Ticketing, Check-in und Teilnehmerverwaltung bereit.
(2) Vertragspartner der Endnutzer ist ausschließlich der jeweilige Partner, nicht Scoutello.
(3) Scoutello haftet nicht für die Durchführung von Events oder Touren.
§ 41 Stornierungen, Rückerstattungen
(1) Regelungen zu Stornierungen, Umbuchungen oder Rückerstattungen werden vom Partner festgelegt.
(2) Scoutello stellt lediglich die technische Abwicklung bereit.
(3) Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Teil Q – CRM, Lead-Import, Scraping
§ 42 Zulässige und unzulässige Datenerhebung
(1) Der Import oder die Erfassung von Kontaktdaten ist nur zulässig, wenn hierfür eine rechtmäßige Grundlage besteht.
(2) Insbesondere unzulässig sind:
- automatisiertes Scraping,
- Import gekaufter Adresslisten,
- Lead-Generierung ohne Einwilligung oder Vertragsbezug.
(3) Scoutello ist berechtigt, bei Verstößen CRM-Funktionen zu sperren.
Teil R – Newsletter, Marketing, Double-Opt-In
§ 43 Newsletter- und Marketingkommunikation
(1) Newsletter- und Marketingfunktionen dürfen nur genutzt werden, wenn eine wirksame Einwilligung der Empfänger vorliegt oder ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand besteht.
(2) Der Partner ist verpflichtet, ein rechtssicheres Abmeldeverfahren zu gewährleisten.
(3) Scoutello ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit einzelner Kampagnen zu prüfen.
Teil S – Exportkontrolle, internationale Nutzung
§ 44 Internationale Nutzung
(1) Die Nutzung der Plattform kann internationalen rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
(2) Nutzer sind selbst verantwortlich für die Einhaltung lokaler Vorschriften außerhalb Deutschlands.
Teil T – Höhere Gewalt
§ 45 Höhere Gewalt
(1) Scoutello haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Drittinfrastrukturen.
Teil U – Schlussbestimmungen (Ergänzung)
§ 46 Vertragsauslegung
(1) Überschriften dienen der Übersicht und haben keine eigenständige Auslegungswirkung.
(2) Im Zweifel ist eine Auslegung maßgeblich, die dem technischen und wirtschaftlichen Zweck der Plattform entspricht.
Teil V – Schlussbestimmungen
§ 47 Abtretung, Rechtsnachfolge
(1) Scoutello ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
(2) Der Partner darf Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Scoutello übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 48 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
§ 49 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.